Unsere Klinik führt jährlich eine große Anzahl von Kaufuntersuchungen und Gutachten durch. Dies geschieht mit entsprechender Sorgfalt und unter Beachtung der Interessen von Käufer und Verkäufer. Deshalb versuchen wir, dem Pferd mit seinen gesundheitlichen Möglichkeiten gerecht zu werden, denn letztendlich muss der Käufer ein konkretes Bild über den Zustand des Pferdes erhalten.
Der Auftraggeber kann auch ohne weiteres der Verkäufer sein, denn durch neue rechtliche Entwicklungen und Auflagen der Versicherungen hat sich in den letzten Jahren einiges verändert, und in der Folge haben Verkäufer wie Käufer ein größeres Interesse an dieser tierärztlichen Kaufuntersuchung bekommen.
Seit 2002 ist die Schuldrechtreform wirksam geworden, die besagt, dass das Pferd innerhalb des Kaufrechts jeder anderen Kaufsache gleichgestellt ist. Früher hatte eigentlich nur der Käufer Interesse an einer solchen Untersuchung, heute ist es fast umgekehrt: der Verkäufer möchte durch eine Kaufuntersuchung klar das Pferd beschreiben, um spätere Diskussionen zu vermeiden.
Um diesen Wünschen Rechnung zu tragen, haben wir unser Untersuchungsprotokoll und das Untersuchungsverfahren verändert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Somit beinhaltet diese Dienstleistung nicht nur die umfangreiche Untersuchung des Pferdes, sondern auch die Wiedergabe eines Untersuchungsergebnisses, eine gutachtliche Tätigkeit, deren „Produkt“ die Grundlage der Kaufentscheidung darstellt.
Bei Fragen könnt ihr gerne Kontakt mit uns aufnehmen!
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