Fliegenhauben - Schutz, modisches Accessoires, Hilfsmittel? Die Deutsche FN hat - zum Wohl unserer Sportpartner, den Pferden - die Nutzung von Fliegenhauben im Sport neu definiert. Wichtige Informationen für den nationalen Deutschen Pferdesport in Sachen Fliegenhauben in den Kalenderveröffentlichung zur aktuellen LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) vom Mai 2016 -> LINK
FN-Kalender für Bekanntmachungen ->LINK (Klarstellung § 70.C.IV. und § 71.B.II.3 (Fliegenschutz an den Ohren)
Zu gross - zu lang dimensionierte Fliegenhauben, sind am Turnier nicht erlaubt. Die Pferde dürfen nicht im Sichtfeld (inklusive Tasthaare) oder im Ohrenspiel beeinträchtigt werden.
Das Pferd darf weder durch Scheuklappen, noch durch Fliegenschutz Hauben, in seinem Sichtbereich behindert - oder eingeschränkt - werden. Zum Wohl der Pferde wäre es schön, wenn - so wie es in den FEI Regeln niedergeschrieben ist - dies auch wieder im internationalen Sport mehr Beachtung finden würde.