2 neue und der aktuelle FEI Fahrsport Athletenvertreter stehen zur Wahl... Sebastian Warneck, GER, Cristiano Cividini, ITA und Franz Schiltz,LUX (aktueller Athletenvertreter) stehen für Euch, für die kommenden Jahre 2026-2030 zur Wahl!
Gewählt kann online werden - von 3.August bis 30.Oktober 2026. Hippoevent hält Euch auf dem Laufenden!
INFORMATIONEN:
Die FEI Athletenvertreter spielen eine wichtige Rolle und geben der Athletengemeinschaft eine Stimme im globalen Entscheidungsprozess der FEI. Für jede Disziplin gibt es einen Athletenvertreter. Diese Vertreter sind für eine Amtszeit von vier Jahren Mitglied des jeweiligen FEI-Technischen Komitees und gehören gleichzeitig dem FEI-Athletenkomitee an.
Diese Funktion erfordert ein Engagement von vier Jahren mit einer regelmäßigen Mitarbeit während des gesamten Jahres. Dazu gehören die Teilnahme an den Sitzungen des jeweiligen Disziplinenkomitees (mehrmals pro Jahr) sowie an den Sitzungen des Athletenkomitees (mindestens einmal jährlich), wie in der Stellenbeschreibung des Athletenkomitees festgelegt. Bei Fragen zum zeitlichen Aufwand oder zu den Aufgaben können sich Kandidaten an den FEI Director Governance wenden.
Gemäß den Internen Regularien des FEI-Tribunals müssen Kandidaten für dieses Amt folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ihr Land in den acht (8) Jahren vor der Wahl (einschließlich des Wahljahres) bei einer Mannschafts- oder Einzelprüfung bei Olympischen Spielen, Paralympischen Spielen, Kontinentalspielen, Weltmeisterschaften der Senioren oder Kontinentalmeisterschaften der Senioren vertreten haben.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie dürfen keine Verstöße begangen haben gegen:
- die FEI Equine Anti-Doping Rules oder die FEI Anti-Doping Rules for Human Athletes innerhalb der letzten zehn (10) Jahre*;
- die FEI Equine Controlled Medication Rules innerhalb der letzten vier (4) Jahre*.
* Ein Verstoß, bei dem der Athlet nachweisen konnte, dass ihn kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit trifft („No Fault or Negligence“), gilt für die Zwecke dieser Kriterien nicht als vorheriger Verstoß.
Ein gewählter Athletenvertreter wird unverzüglich aus dem Athletenkomitee entfernt, wenn er während seiner Amtszeit gegen die FEI Equine Anti-Doping and Controlled Medication Rules (EADCMR) oder die FEI Anti-Doping Rules for Human Athletes (ADRHA) verstößt. Auch hier gilt: Ein Verstoß, bei dem kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, wird nicht als Verstoß gewertet.
Die Athletenvertreter werden von Euch - den Sportlerkollegen gewählt.
Übersetzung ohne Gewähr auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit
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