Neue Leistungsprüfungsordnung tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft
Fahren: Die Two-in-One-Prüfung kommt
Zwei-in-Eins heißt die neue Prüfungsform im Fahren, die ab 2024 eine Dressur- mit einer Kegelfahrprüfung kombiniert. Das Gespann absolviert dabei zunächst eine Dressur und durchfährt direkt im Anschluss einen Kegelparcours, der im Regelwerk bisher „Hindernisparcours“ hieß. „Two in One“-Prüfungen können in den Klassen A und M ausgeschrieben werden. Der Unterschied besteht darin, dass der Kegelparcours auf dem Dressurviereck steht und die Dressur um den Kegelparcours herumgefahren wird. Der Teilnehmer erhält zwei Ergebnisse, wobei das Ganze jedoch als nur ein Start gilt, weil das Gespann nur einmal vorbereitet wird. Dies hat den Vorteil, dass eine Two-in-One-Prüfung als Kombination mit einer Geländeprüfung an einem Tag absolviert werden kann. Die Klasse E kann im Fahren ab 2024 nur noch als WBO-Wettbewerb ausgeschrieben werden.
Weitere Neuerungen sind, dass die Peitsche nicht mehr verpflichtend mitzuführen ist, bei Kegelfahr-LP immer ein Helm getragen werden muss und dass der Wagen, der in der Dressur- und in der Kegelfahr-LP genutzt wird, nicht mehr derselbe sein muss.
Ab 1. Januar tritt die neue LPO in Kraft
In weniger als drei Monaten tritt die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO) in Kraft. In über zweijähriger Arbeit hat die Abteilung Turniersport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zusammen mit Vertretern der Landespferdesportverbände und der Deutschen Richtervereinigung, den Disziplin-Ausschüssen des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) sowie weiteren Experten das Regelwerk auf Herz und Nieren überprüft, korrigiert und angepasst. Und das sind die wichtigsten Neuerungen.
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