Der Deutsche ADAC zu dem wichtigen Thema...  Oft wissen Autofahrer nicht, wie sie sich bei Reitern auf der Straße verhalten sollen. Diese sollten aber auch selbst einige Regeln beachten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O im Straßenverkehr. Noch wichtiger wird dieser Grundsatz, wenn das Verkehrsmittel selbst ein Lebewesen ist.
 
Viele Autofahrer wissen nicht um die Eigenschaften von Pferden. Als Fluchttiere reagieren sie auf unbekannte laute Geräusche und schnelle Bewegungen oft schreckhaft. Deshalb ist es nicht nur wichtig, dass Reiter ihre Tiere an die Straßensituation gewöhnen. Auch Autofahrer sollten ihr Verhalten anpassen, wenn sie Pferden begegnen. 
 
Wer ein Pferd überholt, muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern halten und sollte nicht direkt vor dem Pferd wieder einscheren. Außerdem sollten rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver mit quietschenden Reifen oder aufheulendem Motor vermieden werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Geschwindigkeit anzupassen und besonders vorausschauend zu fahren.
 
Pferde gelten als Fahrzeuge
Reiter unterliegen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Regelungen für den Fahrverkehr. Deshalb müssen sie den rechten Fahrbahnrand auf der rechten Straßenseite benutzen – bzw. den durch eine weiße Linie (Zeichen 295) abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist. Paragraf 28 gibt an, dass Tiere, die den Verkehr gefährden können, nicht auf die Straße dürfen. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Was das konkret heißt, wird gesetzlich nicht definiert. 
 
Die Vereinigung der Freizeitreiter e.V. (VFD) sagt dazu, dass der Reiter körperlich und geistig in der Lage sein muss, das Pferd zu beherrschen. Er muss also ausreichend Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft besitzen, um das Pferd beherrschen zu können. Eine allgemeine Prüfung, vergleichbar mit der Führerscheinprüfung, gibt es im Reitsport nicht. Als Nachweis, ob jemand geeignet ist, könnten aber die Reit- und Fahrabzeichen der VFD und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) dienen. 
 
Sichtbarkeit bringt Sicherheit
Reiter können dazu beitragen, die Sicherheit für sich selbst, das Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Laut StVO müssen sie bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. Dazu müssen sie sich vorne mit einem gut sichtbaren weißen Licht und hinten mit einem roten Licht ausrüsten. 
 
Darüber hinaus empfiehlt die FN Reitern, immer dafür zu sorgen, schon von Weitem gut sichtbar zu sein. Zum Beispiel mit reflektierenden Westen und Leuchtbändern für Reiter beziehungsweise Decken und Leuchtgamaschen für Pferde. Generell sollten Reiter sich und ihr Pferd mit der nötigen Ausrüstung ausstatten, damit sie es bestmöglich unter Kontrolle halten können.
 

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