Ludger Beerbaum: „Die Einstellung des Verfahrens bestätigt mich“
Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).
Hier der link zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster → LINK
Stellungnahme Ludger Beerbaum
Ludger Beerbaum sagt dazu: "Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich.
Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt."
Januar 2022
UPDATE Informationen zum Umgang der Deutschen FN mit dem RTL-Beitrag - Erstes Ergebnis interner Prüfung von Videosequenzen und weitere Schritte
Im Nachgang der Ausstrahlung eines Fernsehbeitrages über mutmaßliche Vorgänge auf der Reitanlage von Ludger Beerbaum hat der TV-Sender RTL der FN nun einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen zur Verfügung gestellt. Bisher waren der FN nur bei einer Gelegenheit wenige Sekunden kurzer und verpixelter Szenen vorgeführt worden. Ort und beteiligte Personen waren nicht zu erkennen. Die FN hat den längeren, unverpixelten Zusammenschnitt nun dahingehend geprüft, ob die gezeigten Szenen der Beschreibung des Touchierens entsprechen, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren Band 2 formuliert ist. „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt“, sagte Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Im Hinblick auf verbandliche Ordnungsverfahren prüft die FN nun weiter, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ergibt. In der LPO (§920 LPO) werden konkrete Handlungen beschrieben und nur diese können von der FN mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden. Neben der Frage, ob solche Handlungen vorliegen, wird auch untersucht, wer die handelnden Personen sind.
Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig. Die Disziplinarkommission ist ein ehrenamtliches Gremium, das mit unabhängigen Rechtsexperten besetzt ist. Am Ende eines Ordnungsverfahrens entscheidet die Disziplinarkommission darüber, ob ein Verstoß nachgewiesen wurde und ob eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird. Eine Ordnungsmaßnahme kann zum Beispiel eine Geldstrafe oder ein Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren, also eine Sperre, sein.
Unabhängig vom verbandlichen Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Die FN hat die Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche auf den Fernsehbeitrag hingewiesen.
In dem von RTL zur Verfügung gestellten Videomaterial sind auch Szenen von einem ländlichen Reitturnier zu sehen. Auch diese werden derzeit daraufhin überprüft, ob Ordnungsverfahren einzuleiten sind.
12. Januar 2022
UPDATE Statement der FEI LINK | "Der FEI sind die Vorwürfe in der am 11. Januar 2022 in Deutschland auf RTL ausgestrahlten Dokumentation bekannt und sie stellt diesbezüglich Nachforschungen an. Wir stehen bereits in Kontakt mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und werden weiterhin eng mit ihr zusammenarbeiten, um die geeignete Vorgehensweise zu bewerten.
Das Wohlergehen des Pferdes steht im Mittelpunkt von allem, wofür die FEI steht, und wir verurteilen entschieden alle Trainingsmethoden und -praktiken, die dem Wohlergehen der Pferde zuwiderlaufen. Die FEI hat strenge Regeln zum Schutz des Pferdewohls erlassen, die es ermöglichen, sowohl bei FEI-Veranstaltungen als auch anderswo Maßnahmen zu ergreifen. Die FEI verurteilt jede Form von Pferdemissbrauch aufs Schärfste und die in den Videoaufnahmen von RTL gezeigten Trainingsmethoden sind aus Sicht des Pferdeschutzes völlig inakzeptabel und verstoßen gegen die FEI-Vorschriften.
Artikel 142 des FEI General Regulations (GRs) besagt: Niemand darf ein Pferd während einer Veranstaltung oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt missbrauchen. „Missbrauch“ bezeichnet eine Handlung oder Unterlassung, die einem Pferd Schmerzen oder unnötiges Unbehagen verursacht oder wahrscheinlich zufügen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(vi) Ein Pferd „klopfen“.
Artikel 243.1 der FEI-Springregeln besagt: Alle Formen grausamer, unmenschlicher oder missbräuchlicher Behandlung von Pferden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verschiedene Formen des Klopfens, sind strengstens verboten. Artikel 243.2.1 gibt weiter eine nicht erschöpfende Beschreibung dessen, was die FEI als „Rappen“ betrachtet.
Die FEI wird ein Update bereitstellen, sobald weitere Informationen verfügbar sind.
LINK zur FEI Website
12.Januar 2022
UPDATE Statement von Ludgar Beerbaum
Ludger Beerbaum äußert sich zu dem Beitrag bei RTL Extra vom 11.01.2022, 22.35 Uhr
Der Beitrag von RTL extra ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend. Natürlich werden wir juristische Schritte dagegen einleiten. Es ist nicht hinzunehmen, dass heimlich auf meinem privaten Grund und Boden gefilmt wurde.
Zu den Vorwürfen gegen mich und mein Team:
Das Wohl der Pferde steht bei mir und bei meinem Team an oberster Stelle. Nur ein Pferd, das artgerecht behandelt wird, professionell versorgt und gefüttert ist, trainiert und gemanagt wird, kann sportliche Leistungen erbringen. Die Pferde sind unser Kapital, um das wir uns tagein, tagaus kümmern.
Die im Beitrag gezeigten Szenen auf dem Reitplatz haben mit Barren nichts zu tun. Es handelt sich dabei um erlaubtes Touchieren, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt wurde. Der im Video zu sehende Gegenstand erfüllte die Vorgaben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für ein zulässiges Touchieren: nicht länger als drei Meter, maximal zwei Kilogramm schwer.
Ich führe meinen Stall als einen offenen Stall, bei dem täglich Besuchergruppen zu Gast sind, Kunden ihr Futter für deren Pferde abholen, auch „Praktikantinnen“ willkommen sind. Hier wird auf offen einsehbaren Plätzen geritten und das tägliche Training absolviert. Es wird nichts Verstecktes, Unerlaubtes gemacht.
Die Tatsache, dass die angeblich zwei Jahre andauernde „Recherche“ lediglich vier Szenen aufzeigen konnte, die das Touchieren eines Pferdes zeigen, verdeutlicht, dass diese erlaubte Trainingsmethode bei uns nur sehr selten angewendet wird und nicht Bestandteil der täglichen Arbeit ist.
Die in der Scheune von der angeblichen Praktikantin vorgefundenen „Mehrkantstangen“ sind Holzstangen, die ausschließlich für den Bau und die Reparatur unserer Weidezäune benutzt werden. Gut im Film sichtbar sind die an den Stangen befestigten Isolatoren für die Zaunbänder. Sobald behauptet wird, dass diese zum Barren von Pferden eingesetzt werden, ist dies unzutreffend.
Gleiches gilt auch für die sich auf dem Dachboden befindlichen Stangen mit den „Noppen“. Dazu kann ich nur sagen, dass diese Elemente dort seit Jahren liegen. Diese stammen aus einem gekauften Bestand von Hindernissen und wurden aussortiert, damit sie nicht benutzt werden. Sie werden auch nicht beim Training mit Pferden eingesetzt. Wie jetzt eines dieser Teile, blank geputzt und sauber, zwischen die gebräuchlichen Hindernisstangen kommt, kann ich nur mutmaßen. Für mich ist es naheliegend, dass explizit für den Beitrag eine dieser Stangen dorthin gelegt wurde. Hierzu werden wir weitere Nachforschungen anstellen.
Des weiteren halte ich fest:
- Die Aberkennung meiner Olympia-Goldmedaille 2004 basierte nicht auf Doping, sondern auf zum damaligen Zeitpunkt verbotener Medikation.
- Das als „Styroporplatte“ bezeichnete Teil auf dem Trainingsplatz ist ein ganz normaler Fangständer, der im täglichen Einsatz ist. Auch dies ist ein Indiz dafür, dass der Beitrag die hinreichende Sachkunde vermissen lässt.
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Unerlaubte Trainingsmethoden - "barren" - im Stall Ludgar Beerbaum?
Ein Team des deutschen TV-Senders RTL (VIDEO) hat in einer Extrasendung am Dienstagabend über unerlaubte Trainingsmethoden wie «Barren» sowie Verstösse gegen das Tierschutzgesetz berichtet. Das Team von RTL Extra hat dafür knapp zwei Jahre recherchiert und ihm ist es dabei gelungen, eine verdeckt arbeitende Reporterin getarnt als Marketingpraktikantin auf den Hof von Ludger Beerbaum «einzuschleusen».
Gezeigt wurden Videosequenzen, die beim Training auf dem Hof von Ludger Beerbaum entstanden seien. Dabei ist zu sehen, wie ein Helfer mit einer Stange beim Sprung von unten an die Pferdebeine schlägt. Beim Reiter soll es sich gemäss RTL um Ludger Beerbaum selbst handeln. Der mehrfache Medaillengewinner an internationalen Championaten weilt gemäss deutschen Medien derzeit in Wellington, Florida (USA) und will erst nach der Sichtung des Videomaterials und einer juristischen Prüfung Stellung nehmen. Im TV-Beitrag wurden bei der verdecken Recherche zudem Hindernisstangen mit stacheligen Plastiknoppen gefunden.
«Barren» ist gemäss der deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verboten. Erlaubt hingegen ist «Touchieren»... weiterlesen -> LINK
-> Interview mit FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach zum RTL-Beitrag -> LINK
-> Stellungnahme der Deutschen Reiterlichen Vereinigung -> LINK
-> LINK zum gesamten Bericht der Pferde Woche -> LINK
In Kooperation mit der PferdeWoche | Schweiz - Sascha P. Dubach