Merkblätter für Lehrgangsleiter und Prüfer -> LINK    Seminar für Ausbilder und Prüfer @ Pferdesportzentrum Neu-Isenburg   Ab 01.06.2017 wird in Deutschland der Kutschenführerschein eingeführt, das heißt, Ausbilder und Prüfer müssen an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben, um zukünftig Lehrgänge zum FA 5 leiten und Prüfungen abnehmen zu können. Das FA 5 wird wird inhaltlich um das Modul Sicherheit im Gespannfahren erweitert. Ziel ist die Erhöhung des Sicherheitsstandards bei Pferdefuhrwerken im öffentlichen Verkehrsraum.

Das Pferdesportzentrum Neu-Isenburg bietet hierzu ein Seminar für Ausbilder und Prüfer an.

 

Pferdesportzentrum Neu-Isenburg negKutschenführerschein
Multiplikatorenschulung für Ausbilder und Prüfer
am 12.März 2017 in Neu-Isenburg
8 Lerneinheiten
Beginn der Schulung: 9.30 Uhr - Ende 16 Uhr
Veranstaltungsort: Pferdesportzentrum Neu-Isenburg
(Reit-u.Fahrverein Neu-Isenburg)
Triebweg, 63263 Neu-Isenburg
Kosten: 60€
Lehrgangsleiter: Rolf Schettler und Peter Tischer
Anmeldung per email: peter@fahrsport-tischer.de
Infos: Peter Tischer 0151 22364909

In Zusammenarbeit mit dem PSV Hessen bieten wir eine Qualifizierungsmaßnahme Kutschenführerschein an.
In Zukunft dürfen Ausbilder und Richter nur noch Vorbereitungslehrgänge leiten und prüfen, die an einer Multiplikatorenschulung mit 8 LE teilgenommen haben.
Die Schulung ist in theoretische und praktische Inhalte gegliedert.

 

Dezember 2016

Einführung in Deutschland zum 1. Juni 2017 beschlossen...  Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat bei seiner Dezembersitzung die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll demnach zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fuhrhalter gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe. Warum ein solcher Nachweis nun gefordert wird und was das genau bedeutet, darüber hat FN-press mit Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe, gesprochen.

FN-press: Herr Ungruhe, die FN führt zum Juni 2017 einen Kutschenführerschein ein. Warum?

Thomas Ungruhe: Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Leider gibt es aber immer noch Fahrer, die über keinerlei Qualifikation verfügen. Mit Blick auf ihre eigene Sicherheit und zur Unfallprophylaxe führen wir den Kutschenführerschein ein. Er soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

FN-press: An wen richtet sich der Kutschenführerschein?

Ungruhe: Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Hierbei unterscheiden wir zwischen Privatpersonen und gewerblichen Fahrern. Für Privatpersonen gibt es den Kutschenführerschein A, für gewerbliche Fahrer den Kutschenführerschein B. Als gewerblicher Fahrer gilt jeder, der mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein Entgelt bewegt. Entsprechend werden beim Kutschenführerschein B auch Themen wie Personenbeförderung, Ladungssicherheit oder das Fahren mit schwerem Zug geschult.

FN-press: Jetzt gibt es Fahrer, die bereits ein FN-Fahrabzeichen haben oder die eines ablegen möchten, um an Turnieren teilnehmen zu können. Benötigen diese Fahrer zusätzlich einen Kutschenführerschein?

Ungruhe: Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen 5 oder höher abgelegt haben, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung ausstellen lassen. Für Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen besteht weiterhin die Möglichkeit, an Stelle des Kutschenführerscheins das Fahrabzeichen 5 abzulegen. Dieses wird zukünftig um ein Sicherheitsmodul erweitert, sodass jeder, der das Fahrabzeichen ablegt, automatisch auch den Kutschenführerschein erwirbt.

FN-press: Bis zur Einführung des Kutschenführerscheins bleibt noch ein knappes halbes Jahr. Was geschieht nun bis Juni 2017?

Ungruhe: Wir haben bereits gut vorgearbeitet und sind jetzt natürlich intensiv damit beschäftigt, die entsprechenden Lehrgangsstrukturen zu schaffen, damit auch ab dem 1. Juni 2017 entsprechende Lehrgänge angeboten werden. Beispielsweise müssen unsere Lehrgangsleiter und Prüfer entsprechend geschult und Lehrmaterialien für die Teilnehmer erstellt werden.

 

Weitere Informationen, häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Kutschenführerschein gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein

 

 

PA  Deutsche Reiterliche Vereinigung

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